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Genesis-design GmbH - München | AGB / Allgemeine Geschäftsbedingung Produkt |
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB /
Genesis-design GmbH, Stand: 10.05.2011
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
für Erzeugnisse der Genesis-design GmbH.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer
über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Die
Abnahme von Wechseln oder Schecks gilt nur
zahlungshalber; daher geht das Eigentum an dem
jeweiligen Kaufgegenstand erst mit der endgültigen Tilgung
der Schuld auf den Käufer über. Zahlung durch Scheck
unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungs
verhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der
Kaufforderung. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in
einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach
den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als
vereinbart.
Der Käufer ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern.
Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs
bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle
Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen
Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe
des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen
Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der
Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht,
geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns
eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf
unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung
den Zweitkäufern bekannt zu machen und die zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen den Zweitkäufer
erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung
oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den
Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar zahlt, hat der
Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
7. Mindestbestellwert
7.1Genesis-design GmbH setzt einen Mindestbestellwert in Höhe von EUR 5.000,- voraus. Akzeptiert
Genesis-design GmbH einen geringeren Bestellwert als
EUR 5.000,- , werden Reisekosten (nationale Flugtickets,
Hotelunterbringung der ausländischen Inspekteure), Frachtkosten für Mustersendungen und eine Pauschale in
Höhe von EUR 250,- für den erhöhten Aufwand an die
Fabrik, separat in Rechnung gestellt.
8. Verpackung
8.1Seemäßige Verpackungskosten bei LCL (Less
Container Loading - Sammelgut).
Genesis-design GmbH besteht erfahrungsgemäß auf
Holzkisten auf Europaletten, keine Holzverschläge oder gar reine Kartonage bei Sammelgut-verladungen.
Die
Klimatischen Bedingungen sowie LCL unvermeidliche
Umverladungen lassen keine andere Verpackungsart zu.
Pro Holzkisten inklusive Markierung, berechnet Genesis-design GmbH eine Pauschale in Höhe von EUR 35,- bei
LCL und Container Load Verschiffung, außer dies wird vom
Kunden ausdrücklich untersagt.
Einzelverpackungspauschale:
Es fällt für jede Lieferung
eine Verpackungs-pauschale von 40,00 € an.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
9.1Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes
geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen
Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser
Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden
oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
10. Anzuwendendes Recht
10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Waren
kauf vom 11. April 1980.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile
ist der Sitz unserer Gesellschaft (München). Wir sind auch
berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Letzter aktueller Stand : 10.05.2011 |
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1. Allgemeine Bestimmungen
1.1Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund der nach-stehenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen.
1.2Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse
und sonstige Vereinbarungen wer-den erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1Unsere Preise gelten, wenn nicht anders
vereinbart, ab Werk / ex works. Tritt zwischen
Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere
Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der
vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der
maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang
angepasst werden.
2.2Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung
sofort netto ohne jeden Abzug in der Weise zu erfolgen,
dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen
können. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von
4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank berechnet.
2.3Die Zahlung hat zu erfolgen bis spätestens 30
Tage nach Rechnungsdatum. Für den Eintritt des Verzuges
gilt Paragraph §286 Absatz2 BGB.
2.4Die Aufrechnung mit oder die Verrechnung von
Gegenansprüchen des Käufers/Kunden ist
ausgeschlossen, soweit diese nicht unstrittig oder
rechtskräftig festgestellt sind.
2.5Unsere Angebots- und Rechnungswährung ist
EUR, wenn nicht anders vereinbart. Falls eine
Fremdwährung vereinbart werden sollte gilt folgende
Bedingung. Maßgeblich für die Umrechnung der Währung
ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit des jeweiligen
Rechnungsbetrages gültige Umrechnungskurs. Etwaig
entstehende Kosten und Gebühren für die Umwandlung
des Zahlungsbetrages in die Rechnungswährung (EUR)
sind von Käufer / Kunde zu tragen.
3.Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der
Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der
rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als
eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden
unmöglich ist. Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht
zurückgewiesen werden.
Über- und Unterlieferungen sind
bis zu 10 % der bestellten Ware zulässig. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur
unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Die Folgen höherer
Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche
Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der
Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die
Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die
Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur
Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht
verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Mit
Verlassen der Fabrik oder mit der Meldung der
Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel
erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem
Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und
schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets - auch bei
CIF / Franko - Lieferung und im Falle des
Eigentumsvorbehalts - auf Gefahr des Auftraggebers. Die
Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach
unserem Ermessen.
4. Beanstandungen
4.1Mängelrügen gegen Gewicht, Stückzahl, Güte
oder Ausrüstung der Waren können, soweit sie nicht durch
unsere Allgemeinen Bedingungen aufgehoben sind, nur
dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach
Feststellung am Empfangsort der Ware durch schriftliche
Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen.
5. Gewährleistung
5.1Im Falle einer Gewährleistung sind wir
verpflichtet, ein mangelhaftes Gerät oder mangelhafte Teile
unentgeltlich durch ein taugliches Gerät oder taugliche
Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile sind uns auf
unser Verlangen zurückzugeben, die Rücksendung hat
frachtfrei zu erfolgen. Die Behebung der Mängel durch den
Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für
seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis
vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche
Haftung ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nicht für
Verschleißteile oder Teile, die infolge ihrer stofflichen
Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten
abschließend die Gewährleistung für die Produkte und
schließen sonstige Gewährleistungs-ansprüche aus. |
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